2026
Januar: Bundesgesundheitsministerin Nina Warken hat zugesichert, dass die Umsetzung der GOÄ-Novelle im Ministerium mit Hochdruck betrieben wird. Nach Auffassung des BÄK-Präsidenten könnte eine neue GOÄ bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Damit müsste ein Referentenentwurf bis Sommer 2026 vorliegen, will man das parlamentarische Verfahren rechtzeitig bis Jahresende abgeschlossen haben.
Angesichts des erheblichen Umsetzung- und Anpassungaufwandes im Hinblick auf die Anwendung einer neuen GOÄ gehen wir davon aus, dass von einem Inkrafttreten einer neuen GOÄ nicht vor Mitte 2027, wenn nicht gar Januar 2028, zu rechnen ist.
April/Mai 2026: Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Projektgruppe „neue GOÄ“ gebildet, welche den übermittelten Entwurf der GOÄneu eingehend prüft. Zudem wurde ein Gutachten beauftragt, das die von der Bundesärztekammer und PKV erarbeitete Folgenabschätzung einer GOÄneu plausibilisieren soll. Das Ministerium hat zugesichert, noch in diesem Jahr einen Referentenentwurf vorlegen zu wollen und damit das eigentliche Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahren einzuleiten.
Juli 2026: Bundesärztekammer und PKV Verband übersenden eine überarbeitete Fassung (Rechtsteil und Gebührenverzeichnis) des konsentierten Entwurfs einer GOÄneu an das Bundesgesundheitsministerium.